Seit anfangs März 2021 ist eine neue Person für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Einsatz. Die Kontrollen erfolgen regelmässig und je nach Auslastung der Parkplätze. Die Bewirtschaftung der Bussen erfolgt neu über die Lösung der Kantonspolizei. Ordnungsbussen werden nicht mehr mit Einzahlungsschein, sondern mit einem aufgedruckten QR-Code ausgestellt. Sie können direkt via Smartphone auf dem Bussenportal der Kantonspolizei mit den gängigen Zahlungsmitteln (Kreditkarte, Twint, Post E-finance, Postcard) beglichen werden.
Für den Fall, dass die gebüsste Person keinen Zugang zum Internet besitzt - weder über Smartphone noch Computer - erfolgt nach Ablauf einer bestimmten Frist der Versand einer Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein. Diese kann wie gewohnt und unter Einhaltung der ordentlichen Zahlungsfristen beglichen werden.
Ebenfalls finden weiterhin Kontrollen betreffend Nachtparkieren statt. Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Motorfahrzeuge regelmässig auf öffentlichem Grund zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr abzustellen.
Sollte ein Fahrzeughalter innerhalb eine Woche beim Kontrollrundgang zwei Mal erfasst werden, wird dem Halter die Jahresgebühr von Fr. 300.-- in Rechnung gestellt.
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