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14. Jan. 2021, 09:39 Uhr

Neues Feuerschutzgesetz - Anpassung Feuerwehrersatzabgabe

Das seit 1. Januar 2021 geltende Gesetz über den Feuerschutz bringt Anpassungen und Auflagen für den Feuerwehrbetrieb und sieht vor, dass die Feuerwehrersatzabgabe in jedem Fall, unabhängig des Einkommens, mindestens CHF 50 und höchstens CHF 700 beträgt (Art. 35 Gesetz über den Feuerschutz).
Neues Feuerschutzgesetz -  Anpassung Feuerwehrersatzabgabe (1/1)

In Steinach wurden bis anhin Feuerwehrersatzabgaben, welche weniger als CHF 30 betrugen, nicht eingezogen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, grundsätzlich an dieser Praxis festzuhalten und den Mindestbezug sogar auf CHF 50 zu erhöhen. Es sprechen verwaltungsökonomische und sozialverträgliche Aspekte gegen eine Erhebung der Mindestabgaben. Es ist wenig sinnvoll, bei Pflichtigen ohne Einkommen und ohne Steuerzahlungen Feuerwehrersatzabgaben zu erheben.

Die rechtliche Grundlage zum Verzicht wird im laufenden Jahr mit einer Änderung des Feuerschutzreglementes der Gemeinde Steinach noch festgelegt. Die Rechnung der Feuerwehr wird als Spezialfinanzierung geführt und ist mit Feuerwehrersatzabgaben zu decken. Um keine (weiteren) Defizite zu schreiben hat der Gemeinderat den Maximalbeitrag ab dem Jahr 2021 von CHF 500 auf CHF 600 erhöht. Der Beitragssatz von 15% der einfachen Steuer bleibt gleich.

Gemeinderat Steinach

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