Alle Bewirtschafter/innen oder Tierhalter/innen müssen an der jährlichen Strukturdatenerfassung teilnehmen.
Halten oder bewirtschaften Sie:
- mind. ein Klauen- oder Hufttier (Schweine, Schafe, Ziegen, Hirsche usw.)
- Geflügel (auch kleine Bestände unter 10 Stück)
- ein oder mehrere Bienenvölker
- mehr als eine Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche
- mehr als 30 Aren Spezialkulturen
sind Sie verpflichtet, diese entsprechend zu deklarieren.
Neue Tierhalter, welche die obengenannten Mindestanforderungen erfüllen und letztes Jahr noch nicht erfasst wurden, melden sich bitte telefonisch bei Wüst Reto (071 447 23 40) oder per Mail an grundbuchamt@steinach.ch. Allen bereits registrierten Hobby-Tierhaltern wurden die Erhebungsformulare bereits per Post zugestellt.
Alle direktzahlungsberechtigten Landwirte haben ihre Daten obligatorisch per Internet zu erfassen. Eine entsprechende Anleitung wurde diesen Betrieben bereits per Post zugestellt.
Die ausgefüllten Formulare bzw. die Bestätigungen sind unterschrieben dem Landwirtschaftsamt Steinach bis am 12.03.2021 einzureichen.
Landwirtschaftsamt Steinach