Das Betreibungsamt ist zuständig für die im Betreibungsverfahren erforderlichen Amtshandlungen, namentlich:
Vollzug von Retentionen und Arresten
Entgegennahme von Schuldnerzahlungen und Überweisung des Geldbetrages an die entsprechenden Gläubiger
Führung des Eigentumsvorbehaltsregisters
- Ausstellung von Zahlungsbefehlen und Konkursandrohungen
- Vollzug der Pfändungen (Lohn-, Sach- und Grundstückpfändungen)
- Erteilung von Auskünften aus dem Betreibungsregister Betreibungsrechtliche Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen (Fahrhabe und Liegenschaften)
Vollzug von Retentionen und Arresten
Entgegennahme von Schuldnerzahlungen und Überweisung des Geldbetrages an die entsprechenden Gläubiger
Führung des Eigentumsvorbehaltsregisters