Gleichzeitig wurde das Mitwirkungsverfahren bis Ende Oktober eröffnet. Dadurch, dass bestimmte Punkte noch Abklärungen beim Kanton erforderten, hat sich die öffentliche Planauflage etwas verzögert. Nachdem die Erkenntnisse des Mitwirkungsprozesses eingeflossen sind, werden die vom Rat beschlossenen Änderungen am Zonenplan und Baureglement nun ab Montag, 22. März 2021 öffentlich aufgelegt. Wesentlichste Neuerungen:
- Für Arbeitsplatzgebiete, welche direkt an bewohnte Zonen angrenzen, gilt neu eine Gesamthöhe für Bauten von 14 m. Zudem müssen diese einen um 2 m grösseren Grenzabstand einhalten.
- Das Areal der Swisspor im Gebiet Schöntal verbleibt in vollem Umfang in der Arbeitszone 17.
Die detaillierten Änderungen am Zonenplan und Baureglement können den entsprechenden Unterlagen auf der Gemeinde-Homepage eingesehen werden.
Nach Abschluss des öffentlichen Auflageverfahrens wird der Rat über die Einsprachen entscheiden und die Planungsinstrumente anschliessend während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellen (ca. Juni 2021). Kommt ein Referendumsbegehren zustande, wird eine Urnenabstimmung über das Begehren durchgeführt. Erst wenn alle diese Schritte erfolgt sind und die Stimmberechtigten den neuen Planungsinstrumenten zustimmen, würden diese an die zuständigen kantonalen Behörden zur Genehmigung eingereicht. Bei einem ablehnenden Entscheid müssten die geänderten Planungsinstrumente neu aufgelegt werden.
Gemeinderat Steinach